Rechte und Pflichten der Patienten

(Gemäß Gesetz Nr. 372/2011 Slg., über Gesundheitsdienstleistungen, in der jeweils geltenden Fassung)

Rechte des Patienten

1.

Der Patient hat das Recht auf fachgerechte, sichere und rücksichtsvolle Gesundheitsversorgung, die von qualifizierten medizinischen Fachkräften unter Achtung seiner Würde, Privatsphäre und Bedürfnisse erbracht wird.

2.

Der Patient hat das Recht, den Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen frei zu wählen.

3.

Der Patient hat das Recht, den Namen und die fachliche Stellung aller medizinischen Fachkräfte zu kennen, die an seiner Untersuchung, Behandlung oder Pflege beteiligt sind. Er kann die Anwesenheit von Personen ablehnen, die nicht direkt an der Erbringung der Gesundheitsdienstleistungen beteiligt sind, sowie von Personen, die sich auf die Ausübung eines Gesundheitsberufs vorbereiten.

4.

Der Patient hat das Recht auf verständliche und vollständige Informationen über seinen Gesundheitszustand, die vorgeschlagene Behandlung, deren Alternativen und mögliche Risiken, damit er frei entscheiden kann, ob er der Behandlung zustimmt. Der Patient kann seine Zustimmung zur Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen widerrufen.

5.

Der Patient hat das Recht, eine Behandlung abzulehnen (sogenannte negative Einwilligungsverweigerung), sofern er ordnungsgemäß über die möglichen Folgen seiner Entscheidung aufgeklärt wurde.

6.

Der Patient hat das Recht auf Schutz der Privatsphäre und Vertraulichkeit der Informationen. Das medizinische Personal ist verpflichtet, über alle Informationen, die es über den Patienten erfährt, Verschwiegenheit zu wahren.

7.

Der Patient hat das Recht auf Schutz seiner personenbezogenen Daten und seiner medizinischen Dokumentation. Er hat das Recht, in seine medizinische Dokumentation Einsicht zu nehmen, Auszüge daraus anzufertigen und Personen zu bestimmen, die Informationen über seinen Gesundheitszustand erhalten dürfen.

8.

Der Patient hat das Recht auf informierte Zustimmung zur Teilnahme an Forschung oder klinischer Bewertung. Die Teilnahme ist freiwillig, der Patient muss ordnungsgemäß aufgeklärt werden und kann jederzeit ohne Folgen zurücktreten.

9.

Der Patient hat das Recht, im Voraus über den Preis der erbrachten Gesundheitsdienstleistungen informiert zu werden.

10.

Der Patient hat das Recht und zugleich die Pflicht, die interne Ordnung der Gesundheitseinrichtung einzuhalten.

11.

Der Patient hat das Recht, eine Beschwerde über die erbrachte Versorgung einzureichen:

  • Beim Anbieter der Dienstleistungen: ReproGenesis, Monika Matlochová, info@reprogenesis.cz, +420 530 338 338
  • Beim Kreisamt der Südmährischen Region, Abteilung Gesundheitswesen, Žerotínovo náměstí 449/3, Brno
  • Bei der Krankenkasse, bei der der Patient versichert ist

Die Einreichung einer Beschwerde darf dem Patienten nicht zum Nachteil gereichen und hat keinen Einfluss auf Umfang und Qualität der Gesundheitsversorgung. Wenn der Patient mit der Bearbeitung der Beschwerde nicht einverstanden ist, hat er das Recht, innerhalb von 60 Tagen ab Zustellung eine Beschwerde bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einzureichen.

Pflichten des Patienten

1.

Den vorgeschlagenen Behandlungsplan einzuhalten, sofern er der Erbringung der Gesundheitsdienstleistungen zugestimmt hat.

2.

Dem Anbieter den Preis der erbrachten Gesundheitsdienstleistungen zu bezahlen.

3.

Die behandelnde medizinische Fachkraft über seinen Gesundheitszustand zu informieren, einschließlich Informationen über Infektionskrankheiten, Gesundheitsdienstleistungen, die von anderen Anbietern erbracht werden, sowie über die Einnahme von Arzneimitteln, einschließlich des Konsums von Suchtmitteln.

4.

Seine Identität mit einem Personalausweis nachzuweisen, wenn der Anbieter oder eine medizinische Fachkraft dies verlangt.

Potřebujete více informací?
Ozvěte se nám!